- Rädelsführer
- Anstifter
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Rä|dels|füh|rer ['rɛ:dl̩sfy:rɐ], der; -s, -, Rä|dels|füh|re|rin ['rɛ:dl̩sfy:rərɪn], die; -, -nen (abwertend):Person, die eine Gruppe zu gesetzwidrigen Handlungen anstiftet und sie dabei anführt:die Rädelsführer bestrafen; sie wurde als Rädelsführerin der Gruppe verhaftet.Syn.: ↑ Anführer, ↑ Anführerin, ↑ Boss (ugs.), ↑ Drahtzieher, Drahtzieherin, ↑ Kopf, ↑ Sprecher, ↑ Sprecherin.* * *
Rä|dels|füh|rer 〈m. 3〉 Anführer (eines Tumults, einer Verschwörung) [<Rädleinsführer; zu fnhd. rädlein „Zusammenrottung“; zu mhd. redelin „Rädchen“, im 16. Jh. die kreisförmige Formation einer Schar von Landsknechten; → Rad2]* * *
Rä|dels|füh|rer, der [im 16. Jh. = Anführer einer Abteilung von Landsknechten, dann: Anführer einer herrenlosen Schar, zu älter Rädlein = kreisförmige Formation einer Schar von Landsknechten < mhd. redelīn = Rädchen] (abwertend):jmd., der eine Gruppe zu gesetzwidrigen Handlungen anstiftet u. sie anführt:der R. einer Bande;die R. bestrafen.* * *
Rädelsführer[von älter Rädlein(s)führer, zu mittelhochdeutsch redelīn »Rädchen«, der Bezeichnung für die kreisförmige Formation einer Schar von Landsknechten], Anführer einer Verschwörung, eines Aufruhrs oder Unfugs. Rädelsführer bei Weiterführung von für verfassungswidrig erklärten Organisationen (§§ 84, 85 StGB), bei verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 StGB), bei der Gründung von oder der Beteiligung an kriminellen oder terroristischen Vereinigungen (§§ 129, 129 a StGB) und bei Meuterei von Soldaten (§ 27 Wehrstrafsgesetz) werden strenger bestraft als die übrigen Beteiligten. - Das österreichische Strafrecht sieht in der »führenden Beteiligung«, »führenden Betätigung« und »führenden Teilnahme« (§§ 33 Nummer 4, 246, 274 Absatz 2, 279 StGB) einen ausdrücklichen Strafschärfungsgrund. Die Schweiz kennt den Begriff des Rädelsführers nicht.* * *
Rä|dels|füh|rer, der [im 16. Jh. = Anführer einer Abteilung von Landsknechten, dann: Anführer einer herrenlosen Schar, zu älter Rädlein = kreisförmige Formation einer Schar von Landsknechten < mhd. redelīn = Rädchen] (abwertend): jmd., der eine Gruppe zu gesetzwidrigen Handlungen anstiftet u. sie anführt: der R. einer Bande, Verschwörung, Meuterei; die R. bestrafen; die Anführer, die man später in den Akten als die R. bezeichnen wird (Maron, Überläuferin 57).
Universal-Lexikon. 2012.